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Mitglieder die nur über ihren Beitrag Solidarität üben wollen, sind uns natürlich auch herzlich willkommen.
Sie ist der Orientierungsrahmen für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages. Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der Tabelle ohne Nachweispflicht selbst ein und legt seinen Mitgliedsbeitrag selbst fest. Je unterhaltsberechtigtes Familienmitglied kann eine Beitragsstufe niedriger gewählt werden. Weitere gesetzliche Unterhalts- Verpflichtungen mindern das Nettoeinkommen um den jeweiligen Unterhaltsbetrag. Der so festgelegte Mitgliedsbeitrag gilt als satzungsgemäß. Der für die jeweilige Einkommensspanne angegebene Betrag des Mitgliedsbeitrages gilt jeweils als Mindestanforderung für die Entrichtung des Beitrages.
Monatliches Nettoeinkommen in Euro | Monatlicher Mindestbeitrag in Euro | |||
unter | 400 |
| 1,50 | |
über | 400 | bis | 500 | 3,00 |
über | 500 | bis | 600 | 5,00 |
über | 600 | bis | 700 | 7,00 |
über | 700 | bis | 800 | 9,00 |
über | 800 | bis | 900 | 12,00 |
über | 900 | bis | 1000 | 15,00 |
über | 1000 | bis | 1100 | 20,00 |
über | 1100 | bis | 1300 | 25,00 |
über | 1300 | bis | 1500 | 35,00 |
über | 1500 | bis | 1700 | 45,00 |
über | 1700 | bis | 1900 | 55,00 |
über | 1900 | bis | 2100 | 65,00 |
über | 2100 | bis | 2300 | 75,00 |
über | 2300 | bis | 2500 | 85,00 |
darüber: | 4 Prozent des Nettoeinkommens | |||