Die Linke im Kreis Kleve lehnt die Einführung der Bezahlkarte ab
Die Linke im Kreis Kleve lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete entschieden ab. Die Umsetzung und Verwaltung eines solchen Systems wären mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Statt die Verwaltung zu entlasten, würde die Bezahlkarte zusätzliche administrative Hürden schaffen und sowohl die Kommunen als auch die betroffenen Geflüchteten unnötig belasten. Dies könnte die Inklusion erheblich erschweren, anstatt sie zu fördern.
Die Linke im Kreis Kleve lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete entschieden ab. Die Umsetzung und Verwaltung eines solchen Systems wären mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Statt die Verwaltung zu entlasten, würde die Bezahlkarte zusätzliche administrative Hürden schaffen und sowohl die Kommunen als auch die betroffenen Geflüchteten unnötig belasten. Dies könnte die Inklusion erheblich erschweren, anstatt sie zu fördern.
Die Einführung der Bezahlkarte ist weder für die Kommunen noch für geflüchtete Personen von Vorteil. Vielmehr handelt es sich einerseits um ein „Bürokratiemonster“ (Gemeinde Wadersloh, Beschlussvorlage 2025/B/4372, S. 2), das den Verwaltungsaufwand, unter der unsere Kommune schon jetzt ächzt, noch erhöhen wird. Andererseits handelt es sich um ein unsinniges Herrschaftsinstrument über geflüchtete Menschen, wodurch diese noch stärker in ihren ohnehin schon kaum vorhandenen Rechten beschnitten werden.
Zahlreiche andere Kommunen haben die Einführung unter Berufung auf die folgenden Probleme abgelehnt:
- Personeller Mehrbedarf und Kosten, die durch die erforderliche Einbindung der Bezahlkarte in die jeweiligen Fachverfahren entstehen, ggf. auch Transaktionskosten, werden nicht durch das Land NRW getragen, wodurch die Kommunen zusätzlich belastet und das Konnexitätsprinzip verletzt wird (Stadt Bonn, Beschlussvorlage 240351-06, S. 2-3; ähnlich Klingenstadt Solingen, Beschlussvorlage 7243/2025 (2. Erg.), S. 3; zum personellen Mehrbedarf auch Stadt Mönchengladbach, Beschlussvorlage 3775/X, S. 2),
- erstattungsfähige Kosten sind aufwendig mit dem Land NRW abzurechnen; hierdurch entsteht einerseits Personalaufwand, andererseits muss für die notwendige Liquidität gesorgt werden, ggf. im Rahmen von Kassenkrediten, die den Haushalt belasten, weil die Kommune in Vorleistung gehen muss (Stadt Bottrop, Beschlussvorlage 2025/0106, S. 9),
- Umsetzung und Betrieb des Bezahlkartensystems sind mit zahlreichen Verwaltungsakten verbunden (hier sei nur darauf verwiesen, dass die Einführung der Bezahlkarte gegenüber jeder Leistungsempfängerin und jedem Leistungsempfänger durch einen Verwaltungsakt erklärt werden muss) (Stadt Bochum, Beschlussvorlage 20250437, S. 4); weil die jeweiligen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger anzuhören sind, ist mit massivem Zeit- und Personalaufwand zu rechnen (Stadt Bottrop, Beschlussvorlage 2025/0106, S. 3)
- die rechtliche Bewertung der Bezahlkarte ist uneinheitlich, weshalb große Prozessrisiken bestehen, zumal die Bearbeitung dieser Prozesse wiederum Personal bindet (Stadt Bochum, Beschlussvorlage 20250437, S.4) und
- noch immer ist nicht absehbar, ob durch den Leistungsträger selbst festgelegt werden muss, an welche Stellen Überweisungen möglich sind („Whitelist“-Verfahren) oder grundsätzlich alle Überweisungsziele zulässig sind, bis einzelne Überweisungsziele durch den Leistungsträger gesperrt werden („Blacklist“-Verfahren); in jedem Fall entsteht massiver Personalbedarf, um die „zulässigen“ bzw. „unzulässigen“ Überweisungsziele freizugeben oder zu sperren (Stadt Bochum, Beschlussvorlage 20250437, S. 4).
Überdies darf nicht verkannt werden, dass die Einführung der Bezahlkarte auch und vor allem einen massiven Angriff auf die Rechte betroffener Menschen darstellt. Wie der Flüchtlingsrat NRW in seinem offenen Brief vom 17.10.2024 ausführt, greifen sowohl die Begrenzung des Barbetrags, der einer geflüchteten Person im Monat zur Verfügung steht (grundsätzlich 50,00 €), als auch die Möglichkeit, die Nutzung der Bezahlkarte örtlich zu begrenzen, zutiefst in das Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen ein. Durch die Begrenzung des Barbetrags wird es geflüchteten Personen erschwert, beispielsweise auf einem Markt einzukaufen, auf dem nur Bargeld akzeptiert wird. Selbst die Nutzbarmachung einer öffentlichen Toilette durch den Einwurf einer Geldmünze wird betroffenen Personen stark erschwert, weil sie kaum Papiergeld zur Verfügung haben, das sie in Hartgeld tauschen könnten; bei Nutzung der Bezahlkarte wird offensichtlich auch kein Hartgeld in Form von Rückgeld ausgegeben.
Durch die Möglichkeit, den räumlichen Verwendungsbereich der Bezahlkarte einzuschränken, sieht der Flüchtlingsrat der Bezahlkarte als „Kontroll- und Disziplinierungsinstrument“ Tür und Tor geöffnet, wodurch massiv in die „Würde und Handlungsfreiheit eines jeden Menschen“ eingegriffen wird.
Ganz grundsätzlich sei darauf aufmerksam gemacht, dass die Bezahlkarte selbst in der Logik der Ministerpräsidentenkonferenz keinen Sinn ergibt: Wenn Ministerpräsident Rhein in seiner Funktion als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz erklärt, es gehe letztlich darum, „menschenverachtende Schlepperkriminalität“ (Pressemitteilung der Hessischen Staatskanzlei, 31.01.2024) zu verhindern, verkennt er den Stand der aktuellen Forschung. Wie Cardozo Silva und Zinn gezeigt haben, überweisen nur sieben Prozent der Geflüchteten Geld ins Ausland, Tendenz sinkend (DIW Wochenbericht, Nr. 49/2024, S. 772–779). Eingedenk der ohnehin spärlichen Sozialleistungen, die geflüchtete Personen derzeit erhalten, ist eine großflächige Finanzierung „menschenverachtender Schlepperkriminalität“ nicht ersichtlich.
Auch die vielfach vorgetragene Behauptung, die Möglichkeit, (deutsche) Sozialsysteme in Anspruch nehmen zu können, stelle einen „Pull-Faktor“ dar und würde Menschen zur Flucht verleiten, woraus – je nach politischer Couleur – die Forderung folgt, geflüchtete Menschen noch schlechter zu behandeln, um zur Flucht bereite Menschen abzuschrecken, verfängt nicht. Schließlich ist das Konzept der Pull bzw. Push-Faktoren heftiger Kritik ausgesetzt oder gar ganz überholt (hierzu Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 1 – 3000 – 027/20).
„Die fadenscheinige Begründung der Bürgermeister*innen des Kreises Kleve, einen Fleckenteppich zu verhindern, und – ohne jeden Nutzen – auf die Einführung der Bezahlkarte zu beharren, zeigt, wie Asylleistungsbeziehende ohne jeden Grund gegängelt werden. Und das auf Kosten der Allgemeinheit“, so Kreissprecherin Jolanda Douven.
„Wir als Linke und Bürgerinnen und Bürger im Kreis Kleve haben deshalb in zahlreichen Kommunen eine Anregung in die Räte gebracht, die dafür plädiert, von der Opt-Out-Regelung Gebrauch zu machen und die die Einführung der Bezahlkarte verhindern soll“, fasst Kreissprecher Norbert Hayduk zusammen.